Rufnummernmitnahme bei den Anbietern
Wenn ein Wechsel beim Mobilfunk-Anbieter ansteht, ist es in vielen Fällen möglich, die Rufnummer aus dem aktuell bestehenden Handy-Vertrag auch auf den neuen Anbieter zu übertragen.
Der Ablauf der Rufnummernmitnahme
Wenn man mit einem Mobilfunk-Anbieter einen Vertrag abschließt, bekommt der Kunde für sein Handy automatisch eine dazu passende Rufnummer des entsprechenden Netzbetreibers von außen zugeteilt.
Wenn jedoch bereits ein Vertrag mit einem anderen Mobilfunk-Anbieter bestanden hat und die alte Handy-Nummer weiter verwendet werden soll, kann man das Verfahren „Rufnummern-Portierung“ hier einsetzen. Damit wird die Rufnummer-Übertragung der aktuell gültigen Rufnummer bei einem entsprechenden Anbieter umschrieben.
Vornahme Portierung bei einem Wechsel des Anbieters vor Vertragsende
Aufgrund der TKG-Novelle aus dem Jahr 2012 sind die Mobilfunk-Anbieter dazu verpflichtet, die Rufnummer ihrer Kunden zu einem anderen Anbieter auch dann zu ermöglichen, wenn der Vertrag noch läuft. Dies wird in Fachkreisen als „vorzeitige Portierung“ bezeichnet. Hier erhält dann der Kunde für seinen alten Vertrag eine entsprechend neue Rufnummer, kann jedoch die bisherige SIM-Karte auch weiterhin benutzen.
Wenn dann der Kunde an den neuen Anbieter angebunden ist, ist nach Abschluss der Portierung die SIM-Karte von dem neuen Anbieter für den Betrieb des Handys erforderlich.
Bild by WerbeFabrik – pixabay – CC0Netzvorwahl bleibt der bei Rufnummernmitnahme erhalten
Bei der Portierung gibt es nicht nur bei der Rufnummer, sondern auch bei der Netzvorwahl keine Änderung. Somit bleibt Anschlussnummer sowie Vorwahl gleich. Das ist für den Rufnummernbesitzer zunächst einmal von Vorteil.
Dabei gibt es für die Anrufer dieser Nummer allerdings auch einige Nachteile. Man muss sich zwar keine neue Nummer merken, man kann jedoch nicht mehr aufgrund der Vorwahl genau erkennen, von welchem Netz aus hier mit der jetzigen Nummer angerufen wird.
Vor der Einführung dieser Rufnummern-Portierung konnte man einfach erkennen, mit welchem Netz ein Mobilfunk-Teilnehmer telefoniert. So gehörte eine Nummer 0171 zu T-Mobile oder heute Telekom , eine 0172 zu Vodafone, um nur einige Beispiele zu nennen. Durch den Vorgang der Portierung ist dies nicht mehr möglich.
Deshalb kann es unter Umständen durch diesen Vorgang zu eventuellen Mehrkosten kommen. Deshalb gibt es für die Nutzer, was die Netzzugehörigkeit anbelangt, die Option, über eine Kurzwahl per SMS oder auch auf einem anderen Wege das zugeordnete Netz der jeweiligen Mobilfunk-Nummer zu erfragen. Ebenfalls kann eine Abfrage auch über entsprechende Apps gestartet werden.
Die Mailbox nach der Portierung
Durch die Portierung gibt es auch keine Veränderung bei der Mailbox-Rufnummer. Gespeicherte Infos können jedoch nicht zu einem neuen Anbieter transferiert werden. Dadurch muss der Anrufbeantworter neu eingerichtet werden.
Hierbei werden der alte Ansagetext sowie alte Meldungen gelöscht.
Wenn man eine Abfrage über die Kurzwahl vornimmt, ist die Verwendung der neuen Anbieter-Nummer erforderlich.
Lebenslanges Nutzungsrecht der Rufnummer
Die gesetzliche Grundlage für diesen Service der Portierung geht zurück auf die Novelle vom 1.11.2002. Seit diesem Zeitpunkt sind die Anbieter verpflichtet, die Portierung der Rufnummer anzubieten. Davor wurde von der damaligen Bundesnetzagentur jedem Mobilfunk-Kunden das Nutzungsrecht, und zwar lebenslang, seiner Rufnummer zugesprochen.
Dadurch gehört eine Nummer eines Handys nicht dem jeweiligen Anbieter, sondern den entsprechenden Kunden. Durch diese Richtlinien vom Gesetzgeber , dass jeder Anbieter verpflichtet ist, eine Mitnahme der Rufnummer anzubieten oder zuzulassen, ist dies kein kundenfreundliches Entgegenkommen, sondern eine gesetzliche Vorgabe, das lediglich die Provider umsetzen muß.
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